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CO2-Bonus beantragen

Förderung für klimafreundliche Holzbauprojekte

Ab sofort können Anträge für den CO2-Bonus eingereicht werden. Im Rahmen des sechsten Calls stehen weitere 8 Millionen Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Die Frist für die Einreichung endet am 29. November 2024 um 12:00 Uhr. Die Förderung richtet sich an Projekte, die den Neubau, Zu- und Ausbau von Gebäuden in Holzbauweise mit nachhaltigen Rohstoffen unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

1. Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von Gebäuden für öffentliche Zwecke oder öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise (mindestens 100 m²).

2. Neubau von mehrgeschossigen Wohnbauten in Holzbauweise (mindestens 400 m², 2 oberirdische Geschosse, 4 Wohneinheiten).

3. Zu- und Ausbau von Wohnbauten in Holzbauweise (mindestens 200 m² zusätzliche Fläche, mindestens 3 zusätzliche Wohneinheiten).

Förderhöhe und Bedingungen:

Die Förderung beträgt 1,00 Euro pro kg verbautem Holz. Bei zusätzlicher Verwendung nachwachsender Rohstoffe zur Dämmung erhöht sich der Betrag auf 1,10 Euro pro kg. Maximal werden 50 % der anrechenbaren Kosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert. Pro Antragsteller kann nur ein Projekt pro Call eingereicht werden.

Antragsverfahren:

Die Antragstellung erfolgt online über die Webseite der Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Nach einer formalen Prüfung wird eine ExpertInnenkommission die Projekte qualitativ bewerten. Bei Genehmigung durch das Forstwirtschaftsministerium wird der Förderungsvertrag erstellt.