Für Biomasseanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung ab 20 MW ist es erforderlich, dass Betreiber belegen können, dass die verwendete Biomasse nachhaltig produziert wurde. Bislang haben sich bereits 200 Unternehmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung gemäß dem RED II-Standard unterzogen, und es wird erwartet, dass in Kürze weitere 100 Unternehmen diesem Beispiel folgen werden. Derzeit sind in Österreich 16 Zertifizierungsstellen aktiv. Die Einführung der RED III-Richtlinie führt zu einer Absenkung der Nachweispflichtgrenze von 20 MW auf 7,5 MW und bringt eine Reihe neuer Anforderungen mit sich.
RED III stellt die Branche vor zusätzliche Herausforderungen und Informationsbedarf. Daher richtet unser Netzwerkpartner, der Österreichische Biomasse-Verband, eine Informations- und Schlichtungsstelle für Unternehmen, Zertifizierungsstellen- und Systeme ein, die aktuelle Informationen sammelt und aufbereitet. Neben der Information auf der Homepage werden Informationsveranstaltungen durchgeführt und möglichst breit getragene Positionen zu praxistauglichen Lösungen ausgearbeitet. Außerdem gibt es einen eigenen Homepage-Bereich mit Basisinformationen und häufig gestellten Fragen. Anfragen können ab sofort an schlichtungsstelle@biomasseverband.at gestellt werden – dort kann man sich auch für einen Newsletter zum Thema Nachhaltigkeitszertifizierung anmelden.