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Fördercall: Bioökonomie in der Landwirtschaft

"Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (73-08)"

Vom Landwirtschaftsministerium wurde die Fördermaßnahme “Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (73-08)” ins Leben gerufen, die landwirtschaftliche Bioökonomie-Projekte unterstützt. Wir haben die wichtigsten Punkte für zusammengefasst.

Wer wird gefördert?

  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
  • Mitglieder eines Haushalts von landwirtschaftlichen Betrieben
  • Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe, auch mit Dritten (insb. Gewerbebetrieben)

Was wird gefödert?

  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe werden bei ihren Bemühungen unterstützt, durch Diversifizierungstätigkeiten ein außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen zu lukrieren. 
  • Ebenfalls unterstützt werden Mitglieder landwirtschaftlicher Haushalte sowie Kooperationen bei der Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten im ländlichen Raum mit Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb. 

Gefördert werden bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung in folgenden Bereichen: 

  • Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung (z.B. Urlaub am Bauernhof, Buschenschenken)
  • Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (z.B. Hofläden, Verarbeitungsraum)
  • Aktivitäten im kommunalen, sozialen und sonstigen (Dienstleistungs-)Bereichen (z.B. Green Care, Kompostierungsanlangen) 
  • sonstige oder neue Diversifizierungsformen (z.B. Traditionelle Handwerkstätigkeiten, landwirtschaftliche Projekte in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie).

Fördervoraussetzungen?

  • Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung, Einheitswertzuschlag: Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen.
    • Mitglieder eines Haushalts landwirtschaftlicher Betriebe: Der landwirtschaftliche Betrieb, auf den sich das Mitglied bezieht, muss das oben genannte Kriterium erfüllen.
  • Der Bezug des Projekts zum landwirtschaftlichen Betrieb muss gegeben sein, beispielsweise durch die Heranziehung von landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren, Betriebsmitteln, durch Kooperationen mit einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben oder durch den Standort (z.B. Hofverband).
  • Ein Diversifizierungskonzept, welches die Ausgangsituation, Ziele, positive Wirtschaftlichkeit sowie Finanzierbarkeit des Projekts zeigt, ist vorzulegen.
  • Es werden nur Projekte gefördert, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen oder die erst auf Grund der getätigten Investition erstmals ein der Gewerbeordnung unterliegendes Ausmaß erreichen
    • Ausnahme: gilt nicht für Projekte der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten sowie landwirtschaftlicher Tourismus

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss im Ausmaß von 25 % der förderfähigen Investitionskosten; 30 % für Investitionen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen.
  • Für einzelbetriebliche Projekte steht ein Kontingent an förderfähigen Kosten von EUR 400.000 je Betrieb für die gesamte Förderperiode zur Verfügung
  • Für Projekte von Zusammenschlüssen steht ein Kontingent an förderfähigen Kosten EUR 400.000 je Projekt zur Verfügung.
  • Untergrenze: Das Projekt muss mindestens EUR 15.000 förderfähigen Kosten aufweisen, um gefördert werden zu können.

Alle weiteren Infos zu den Förderkriterien, Antragsstelle und was sonst noch berücksichtigt werden muss: